Der Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse ist für Arbeitgebende erforderlich, um die AHV/IV/EO-Beiträge der Angestellten abzurechnen. Arbeitnehmende und Arbeitgebende bezahlen je die Hälfte der Beiträge. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, den gesamten Beitrag direkt an die AHV-Ausgleichskasse zu überweisen. Weiter erfolgt durch die AHV-Ausgleichskasse ebenfalls der Bezug der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung sowie der Beiträge an die Familienausgleichskasse. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Arbeitgebende und Arbeitnehmende
HinweisDetaillierte Angaben zu den Arbeitnehmenden sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht anzugeben, sondern erst Ende Jahr mittels Lohndeklarationsformular.
PDF-FormatUm die Dokumente im PDF-Format zur Verfügung zu stellen, können Sie mit einem Scanner oder mit einer App (App Store oder GooglePlay) die Dokumente scannen und als PDF abspeichern. Für die App-Suche verwenden Sie bitte den Suchbegriff "PDF scan". Die maximale Dateigrösse beträgt 8 MB pro Dokument.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die im Online-Formular erfassten Daten zwecks Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.
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