Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, haben Anspruch auf einen IV-Ausweis. Zuständig für die Ausstellung des IV-Ausweises ist die IV-Stelle des Wohnsitzkantons.
Im Pensionierungsjahr besteht kein Anspruch mehr auf einen IV-Ausweis. Stattdessen können Sie sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen.
NutzungDer IV-Ausweis berechtigt zu gewissen Vergünstigungen. Beispielsweise kann das Generalabonnement der SBB günstiger bezogen werden. Die IV-Stellen können mit dem IV-Ausweis nur den Bezug einer IV-Rente oder einer Hilflosenentschädigung bestätigen.
Privaten Unternehmen (Bergbahnen, Museen etc.) steht es frei, eine Vergünstigung anzubieten. Es wird empfohlen, direkt bei den jeweiligen Unternehmen nachzufragen.
IV-Ausweis bestellenMit diesem Formular können Personen, die eine IV-Rente und/oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung beziehen, einen IV-Ausweis bestellen. Bei gegebenem Anspruch wird der IV-Ausweis per Post an die Wohnsitzadresse der versicherten Person oder an die Adresse des gesetzlichen Vertreters verschickt.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die im Online-Formular erfassten Daten zwecks Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.